Tipps für Hundehalter





 

  • Der Hund muss so erzogen sein, dass er andere Menschen und Tiere nicht belästigt.

 

  • Suchen Sie sich fachliche Hilfe, wenn Sie wenig Erfahrung in der Hundeerziehung haben.

 

  • Gehen Sie mit Ihrem Hund regelmäßig zum Tierarzt um ihn impfen zu lassen und entwurmen Sie ihn
    alle 3 bis 4 Monate.

 

  • Melden Sie Ihren Hund steuerlich an.

 

  • Fragen Sie vor der Anschaffung eines Hundes nach der Erlaubnis des Vermieters.

 

  • Halten Sie den Hund artgerecht, d. h. nur mit genügend Platz und entsprechendem Auslauf.

 

  • Lassen Sie Ihren Hund in öffentlichen Anlagen nicht frei umherlaufen und halten Sie ihn fern von Liegewiesen, Spielplätzen und Badestränden.

 

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht in öffentliche Anlagen kotet. Falls das doch passieren sollte,
    benutzen Sie bitte Tüten o. ä. um es zu entfernen.

 

  • Weisen Sie andere Hundehalter zurecht, wenn sich diese nicht verantwortungsbewusst verhalten.

 

  • Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er nur bei erforderlichen Anlässen bellt.

 

Der regelmäßige Besuch des Tierarztes sollte nicht vernachlässigt werden!

 

  • Es wird empfohlen eine Grundimmunisierung des Welpen in der 8-12 Woche gegen Leptosirose, Parvovirose, Staupe, Hepatitis, und Zwingerhusten durchzuführen.
    Eine Nachimpfung erfolgt in der 12-13 Woche. Jährlich wird dann eine Nachimpfung erforderlich.

 

  • Darmparasiten sind eine große Gefahr für Mensch
    und Tier. Deshalb sollten die Hunde in
    3-Monatsabständen mit bestimmten Wurmmitteln
    behandelt werden.

 

  • Haustiere die nach draußen dürfen und somit Kontakte zu anderen Artgenossen haben, können sich
    schnell mit Ektoparasiten (Flöhe, Zecken) infizieren. Die Bekämpfung der Flöhe muss daher immer den Hund oder die Katze und deren Umgebung erreichen. Zecken sind draußen lebende Parasiten, die sich bei Annäherung eines geeigneten Wirtes auf ihn fallen lassen und durch einen Saugakt nehmen sie Gewebsflüssigkeit zu sich. Dadurch können Infektionserreger übertragen werden wie z.B. Borrelien und Hirnhautentzündungsviren.
     
    Durch ein frühzeitiges entfernen mittels Zeckenzange oder Finger kann man die Übertragungsgefahr verringern.

 

Achtung: 

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt im Einzelnen fachlich beraten.

 

Anmeldung zur Hundesteuer

 

Jeder Hund, der älter ist als 3 Monate muss im Stadtgebiet gemeldet werden. Durch Ausfüllung dieses Formulars können Sie Ihren Hund steuerlich anmelden. Eine Anmeldung ist außerdem an der Infothek des Rathauses oder im Internet möglich. Informationen zur aktuellen Höhe der Hundesteuer bekommen Sie unter 03834-523167 im Amt für Wirtschaft und Finanzen (Abteilung Hundesteuer).

 

Der Steuersatz ab 2005 liegt bei:

 

-   72 € für den 1. Hund

- 114 € für den 2. Hund

- 156 € für jeden weiteren Hund

 

Steuerermäßigungen oder -befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich. Informationen dazu finden hier.

Mit dem Hundesteuerbescheid erhalten Sie eine nummerierte Hundemarke, die der Hund am Halsband tragen muss um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Die Hundemarke ist auch eine Absicherung, denn falls Ihr Hund entlaufen sein sollte, kann mit ihrer Hilfe der Besitzer ausfindig gemacht werden.



Hundehaltung in der Mietwohnung

 

Wenn im Mietvertrag steht, dass keine Hunde gehalten werden dürfen, kann der Vermieter ohne Begründung die Einhaltung seines Verbotes fordern. Immer mehr Gerichte sehen in diesem Verbot aber einen Verstoß gegen die Vermieterpflichten, da die Haltung eines nicht störenden Heimtieres zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. In vielen Mietverträgen steht, dass Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Eine eventuelle Erlaubnis kann immer unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Jeder Mieter muss deshalb die Zustimmung individuell beantragen. Grundsätzlich sollte auf andere Mieter Rücksicht genommen werden. Deshalb ist die Haltung von gefährlichen und besonders störenden Hunden verboten. Im Treppenhaus sollten Hunde immer angeleint sein.



Lärmbelästigung

 

Am Tage muss der Nachbar das Hundegebell tolerieren, wenn es außerhalb der üblichen Ruhezeiten nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht mehr als 30 Minuten täglich erfolgt. Häufigeres Bellen ist als unzumutbare Belastung anzusehen. In der Nacht kann das Hundegebell die Gesundheit Betroffener schädigen. Ein zwei- bis dreimaliges Bellen von jeweils ca. 10 Minuten ist daher unzulässig.Für im Freien gehaltene, bellende Hunde kann ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen von 22.00 bis 6.00 Uhr vorgeschrieben werden.

 

Hundekot

 

 

Wer den von seinem Hund hinterlassen Kot liegen lässt,
muss in Greifswald mit einem Bußgeld rechnen. Daher ist es ratsam den Hundekot mit einer kleinen Schaufel in eine Tüte einzufüllen und später in eine Restmülltonne zu entsorgen. Ist Hundekot gefährlich? Hundekot ist eine Infektionsquelle, die Spul- und Bandwürmer sowie deren Eier und Larven enthält, die beim Menschen lebensgefährliche Krankheiten hervorrufen können.

Leinenpflicht

 

Laut der Greifswalder Hundehalterverordnung muss jeder Hundehalter seinen Hund so beaufsichtigen, dass weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden. Leinenpflicht besteht:

- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und
  Einkaufszentren

- bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen

- an viel befahrenen Straßen

Gefährliche Hunde

 

Als gefährlich gelten Hunde, die

- sich bisher als bissig erwiesen haben

- die Sicherheit von Menschen oder Tieren durch Anspringen 
  gefährden

- zu besonders aggressiven Verhalten gezüchtet oder
  abgerichtet worden sind oder zu diesem Verhalten neigen.

Für diese Hunde besteht immer Leinenpflicht! Bissige Hunde benötigen zusätzlich einen Maulkorb.

Herrenlose Hunde

 

Wer freilaufende Hunde, die verwildern beobachtet sollte die Polizei oder das städtische Ordnungsamt (Tel. 03834/52 43 47) benachrichtigen. Durch wildernde Hunde sind in den letzten 3 Jahren 10% der Mutterschafe und viele Rehe gerissen worden. Auch einige Halter großer Hunde, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sind daran nicht unschuldig. Bitte vergessen Sie nicht, dass nach dem Jagdgesetz unbeaufsichtigt laufende Hunde außerhalb von Ortschaften abgeschossen werden dürfen.

Ist Ihnen eine Katze zugelaufen?

 

Dann füttern Sie die Katze nicht und lassen sie am besten dort, wo Sie sie gefunden haben.

Warum? Die Katze hat vielleicht schon ein Zuhause!

Katzen sind von Natur aus neugierig oder betteln um Futter, obwohl sie ausreichend genährt sind. Deshalb sollten Katzen übrigens besser drinnen gefüttert werden. Hinzu kommt, dass Sie die Katze nicht kennen. Manche Tiere vertragen nicht jedes Futter und Sie könnten dem Tier schaden. Sobald Sie die zugelaufene Katze mit nach Hause nehmen, verringert sich ihre Chance selber nach Hause zu finden. Oder die Katze will nicht mehr nach Hause, weil ihr das Futter bei Ihnen besser schmeckt und die eigentlichen Besitzer sind vielleicht krank vor Sorge. Sind Sie überzeugt, dass es ein herrenloses Tier ist und möchten es behalten, dann bedenken Sie, dass es im Ordnungsamt angemeldet werden muss. Falls es doch schon einen Besitzer gibt, hat dieser das Recht sein Tier innerhalb von 6 Monaten zurück zu fordern. Sie können sich allerdings die anfallenden Kosten für Futter und Tierarztbesuche in dieser Zeit vom Besitzer zurückerstatten lassen. Denken Sie bitte an rechtzeitiges Entwurmen und Impfen und vermeiden Sie Nachwuchs.

(Der Text ist auszugsweise vom Tierschutzbund Greifswald und Umgebung e.V. übernommen worden.)